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Donnerstag, 25.04.2024

Für welche Liegenschaften benötige ich einen Energieausweis?
Einen Energieausweis benötige ich bei der  Inbestandgabe einer Immobilie (also für den Erstbezug) und für jeden weiteren Verkauf bzw. für jede weitere Vermietung. Außerdem muss der Energieausweis nach jeder Gebäudesanierung (mit thermischen Verbesserungen bzw. mit Änderungen der Heizungsanlage) entsprechend adaptiert werden.
Der jeweilig vorgelegte Energieausweis darf doch nicht älter als zehn Jahre sein.