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Mittwoch, 24.04.2024

Ziel der Entwurfsplanung ist die Erarbeitung eines stimmigen und realisierbaren Planungskonzeptes, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.
Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
Die Entwurfsplanung beinhaltet bereits folgende Grundleistungen:
Stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Entwurfslösung unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,
wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen.
Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
Erste Grobkostenschätzung auf Basis von Erfahrungswerten.