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Dienstag, 14.05.2024

Beweissicherungsgutachten dienen der Ermittlung und der Dokumentation eines bestimmten baulichen Zustandes. Diese können als Privatgutachten oder als Gerichtsgutachten angefertigt werden. Sie sind überall von Nöten, wo dieser Zustand in weiterer Folge zugedeckt bzw. verschleiert wird. Dann kann bei späteren Streitigkeiten aufgrund des Gutachtens der Zustand zum jeweiligen Zeitpunkt der Beweissicherung rekonstruiert werden.
Beweissicherung im Zuge von Bautätigkeiten
Diese werden in erster Linie als Privatgutachten von Bauherren bzw. Baufirmen beauftragt. Vor Begin der Baumaßnahmen werden in Absprache mit dem Auftraggeber die umliegenden Liegenschaften begangen und allfällige Unregelmäßigkeiten, Bauschäden und Baumängel fotografisch und textlich dokumentiert. Außerdem werden dabei besonders zu schützende Bauteile und Situationen festgestellt.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen wird dann durch uns eine weitere Begehung durchgeführt. Dabei werden auf Grundlage der Vorerhebung (Dokumentation) die wärend der Bauphase aufgetretenen Beschädigungen ermittelt.
Zusätzlich können wir auch eine genaue Dokumentation von Rissbildveränderungen mittels Rissbilddatenlogger durchführen (auch mit sms-Arlarm bei Rissveränderungen).
Beweissicherung zur Dokumentation von Bauschäden und Mängeln
Diese ist bei unterschiedlicher Auffassung über die Ursachen bzw. den Verursacher eines Baumangels und Gefahr in Verzug (eventuell auch bei der Dokumentation von Versicherungsschäden) nötig. Ein Baumangel muss kurzfristig saniert werden, woduch der vorgefundene Zustand verdeckt bzw. entfernt wird.
Sie werden meistens gerichtlich beauftragt. Daraufhin wird von uns ein Befund erstellt, welcher dann in weiterer Folge als Grundlage für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzungen dient.